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   BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 937/13   

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https://dejure.org/2014,35398
BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 937/13 (https://dejure.org/2014,35398)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2014 - 10 AZR 937/13 (https://dejure.org/2014,35398)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2014 - 10 AZR 937/13 (https://dejure.org/2014,35398)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Rufbereitschaft - Einsatz im Krankenhaus - Wegezeiten - Zeitzuschläge

  • openjur.de

    Rufbereitschaft; Einsatz im Krankenhaus; Wegezeiten; Zeitzuschläge

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Rufbereitschaft - Einsatz im Krankenhaus - Wegezeiten - Zeitzuschläge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 3 S 4 TV-Ärzte/VKA, § 11 Abs 3 S 5 TV-Ärzte/VKA, § 11 Abs 1 S 1 TV-Ärzte/VKA, § 10 Abs 8 TV-Ärzte/VKA
    Rufbereitschaft - Einsatz im Krankenhaus - Wegezeiten - Zeitzuschläge

  • IWW

    § 8 Abs. 3 TVöD, § 35 Abs. 2 Unterabs. 3 Satz 2 BAT, § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 Satz 1 BAT, § 5 Abs. 3 ArbZG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines angestellten Arztes auf Zeitzuschläge im Rahmen von Rufbereitschaftseinsätzen

  • bag-urteil.com

    Rufbereitschaft - Einsatz im Krankenhaus - Wegezeiten - Zeitzuschläge

  • rewis.io

    Rufbereitschaft - Einsatz im Krankenhaus - Wegezeiten - Zeitzuschläge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines angestellten Arztes auf Zeitzuschläge im Rahmen von Rufbereitschaftseinsätzen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 94 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Arbeits- und Sozialrecht | Bundesarbeitsgericht (BAG) | Zeitzuschläge für die erforderlichen Wegezeiten innerhalb der Rufbereitschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 192
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 259/08

    Vergütung von Arbeit während der Rufbereitschaft nach dem TVöD-K - Nachtzuschläge

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 937/13
    Daraus folgt, dass die Summe aus Einsatzzeit und erforderlichen Wegezeiten "Arbeitsleistung" ist, die der Entgeltberechnung zugrunde liegt (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 18 f. [zu § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD-K in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung]) .

    § 11 Abs. 3 Satz 5 TV-Ärzte/VKA enthält insoweit eine Rechtsgrundverweisung auf Absatz 1 dieser Bestimmung (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 19 [zu § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD-K in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung]) .

    Unberücksichtigt bleiben in Bezug auf die Zeitzuschläge nach § 11 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA nur die Rundungszeiten nach § 11 Abs. 3 Satz 4 TV-Ärzte/VKA, weil es sich hierbei nicht um "tatsächliche", sondern fiktive Arbeitszeiten handelt (ebenso [zu § 8 Abs. 3 Satz 4 TvöD-K] BAG 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 20 f.) .

    d) Entgegen der Auffassung des Beklagten führt diese Auslegung nicht dazu, dass Nachtzuschläge zu leisten sind, obwohl tatsächlich keine Nachtarbeit angefallen ist, wie dies bei den Rundungszeiten der Fall ist (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 21) .

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 937/13
    Der Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers bis zu der Stelle, an der die Arbeit beginnt, zählt grundsätzlich nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 23, BAGE 143, 107) .
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 937/13
    Auch arbeitszeitrechtlich ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Rahmen der Rufbereitschaft nur die Zeit als Arbeitszeit anzusehen, die für die tatsächliche Erbringung von Leistungen der medizinischen Grundversorgung aufgewandt wird (EuGH 3. Oktober 2000 - C-303/98 - Rn. 52, Slg. 2000, I-7963) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 937/13
    Mit der Einbeziehung der Wegezeiten in die Berechnung des Entgelts für die Inanspruchnahme innerhalb der Rufbereitschaft haben die Tarifvertragsparteien von der ihnen zukommenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit zu treffen (dazu BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09

    Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 937/13
    Da die Tarifvertragsparteien die erforderlichen Wegezeiten als Arbeitsleistung im vergütungsrechtlichen Sinne ansehen, fügt sich die Bezahlung der Zeitzuschläge nahtlos in den im TV-Ärzte/VKA verankerten Grundsatz ein, wonach der Arzt für tatsächliche Arbeitsleistung Entgelt und unter den in § 11 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA genannten Voraussetzungen darüber hinaus Zeitzuschläge erhält (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 330/09 - Rn. 19 [zum TV-Ärzte/VKA idF vom 17. August 2006]) .
  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 428/13

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Verlegung von Bodenbelägen

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 937/13
    a) Bereits der Wortlaut des § 11 Abs. 3 Satz 4 TV-Ärzte/VKA, von dem in erster Linie auszugehen ist (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2014 - 10 AZR 428/13 - Rn. 14) , macht deutlich, dass nicht nur der innerhalb der Rufbereitschaft erfolgende Einsatz im Krankenhaus, sondern auch die erforderlichen Wegezeiten "Arbeitsleistung" im Sinne dieser Tarifnorm sind.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.07.2013 - 10 Sa 19/13

    Rufbereitschaft - Wegezeit - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 937/13
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 17. Juli 2013 - 10 Sa 19/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 429/16

    Rufbereitschaft - Entgeltfortzahlung - § 22 TV-Ärzte/VKA

    Der Tarifvertrag enthält insoweit für die Vergütung der während der Rufbereitschaft angefallenen Arbeit keine Rechtsgrundverweisung auf § 9 Abs. 5, § 11 Abs. 1 Buchst. a TV-Ärzte/VKA, sondern eine Rechtsfolgenverweisung (vgl. BAG 20. August 2014 - 10 AZR 937/13 - Rn. 15; vgl. zu § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD-K BAG 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 18 f.; vgl. zu § 15 Abs. 6b BAT BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 108, 62) .

    Für diese Zeitzuschläge enthält § 11 Abs. 3 Satz 5 TV-Ärzte/VKA eine Rechtsgrundverweisung; sie werden nicht pauschal, sondern nur bei Vorliegen der in § 11 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA jeweils normierten Anforderungen gezahlt (BAG 20. August 2014 - 10 AZR 937/13 - Rn. 15) .

  • BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14

    Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit

    Zum anderen soll die Verteuerung der Arbeit dem Ziel dienen, solche Arbeitszeiten - im Einklang mit den Bestimmungen des ArbZG - so weit wie möglich zu vermeiden (vgl. dazu zB BAG 20. August 2014 - 10 AZR 937/13 - Rn. 18; 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 18) .
  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14

    Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle

    aa) Bleiben nach der Auslegung einer Tarifnorm nach Wortlaut, Wortsinn und tariflichem Gesamtzusammenhang Zweifel an deren Inhalt und dem wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien, kann auf die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags zurückgegriffen werden (st. Rspr., zuletzt zB BAG 11. Dezember 2014 - 6 AZR 562/13 - Rn. 28; 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 - Rn. 16; 20. August 2014 - 10 AZR 937/13 - Rn. 20; 17. Juni 2014 - 3 AZR 527/11 - Rn. 35; 6. Mai 2014 - 9 AZR 758/12 - Rn. 22; 12. Dezember 2013 - 8 AZR 942/12 - Rn. 16; 12. November 2013 - 1 AZR 628/12 - Rn. 11; 24. Februar 2010 - 10 AZR 1035/08 - Rn. 29 mwN; grundsätzliche Bedenken hingegen in einem obiter dictum BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 22; vgl. aber zur Heranziehung von Vorgängertarifverträgen zur Feststellung eines Redaktionsversehens BAG 21. November 2012 - 4 AZR 139/11 - Rn. 22) .
  • LAG Niedersachsen, 18.06.2015 - 4 Sa 74/15

    Berechnung des Referenzentgelts eines Oberarztes unter Berücksichtigung des für

    Es kommt daher insbesondere nicht darauf an, dass durch die während der Rufbereitschaft geleistete Arbeit die regelmäßige Arbeitszeit Vollbeschäftigter überschritten wird (BAG 20. August 2014 - 10 AZR 937/13).
  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 22 ZB 21.2495

    Keine Qualifizierung der Zeit für den Weg zum Arbeitsort und zurück ("Wegezeit")

    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 20. August 2014 (10 AZR 937/13 -juris Rn. 18) ausdrücklich betont, dass arbeitszeitrechtlich nach der Rechtsprechung des EuGH im Rahmen der Rufbereitschaft nur die Zeit als Arbeitszeit anzusehen ist, die für die tatsächliche Erbringung der Leistungen der medizinischen Grundversorgung (also der geleisteten Arbeit) aufgewandt wird, auch wenn durch eine gesonderte Bestimmung zugunsten des Arbeitnehmers eine Vergütungsregelung für die Wegezeiten getroffen wird.
  • VG Augsburg, 22.07.2021 - Au 5 K 20.724

    Wegezeit als Arbeitszeit bei Rufbereitschaft

    In seiner Entscheidung vom 20. August 2014, Az. 10 AZR 937/13, hat das Bundesarbeitsgericht darüber hinaus entschieden, dass der Weg von der Wohnung des Arbeitnehmers bis zu der Stelle, an der die Arbeit beginnt, grundsätzlich nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählt (BAG, U.v. 20.8.2014 - 10 AZR 937/13 - juris Rn. 18).
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